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Überwinterung

In den warmen Monaten können Zitruspflanzen und andere exotische Kübelpflanzen auch in Deutschland im Freien prächtig gedeihen. In den späten Herbstmonaten und im Winter jedoch müssen die Pflanzen hell und kühl und vor allem frostfrei untergebracht werden. Da nur wenige Haushalte solche Überwinterungsplätze besitzen, bietet „Meine Orangerie“ eine fachgerechte Überwinterung von Kübelpflanzen an.

Beim Überwinterungsservice  von „Meine Orangerie“ werden die Pflanzen in Gewächshäusern untergebracht und den  Winter über gärtnerisch betreut. Die Überwinterungsperiode richtet sich nach dem geografischen Standort der Pflanzen. In milden Gegenden wie etwa dem Rheinland ist eine Überwinterung von November bis März i.d.R. ausreichend. Die Überwinterungskosten richten sich nach Größe und Höhe der Pflanzen:

Größe XXL: Topf ab 80 cm Ø / Pflanze/Krone ab 130 cm Ø / Pflanze bis 400 cm hoch € 99,00

 

Überwinterungsbedingungen:

Nach Bestellung der Überwinterung im Internet erhalten Sie einen Überwinterungsvertrag zugesendet, den Sie bitte unterschrieben an "Meine Orangerie" zurücksenden. Mit der Abgabe der Kübelpflanzen und Abschluss des Überwinterungsvertrags akzeptieren Sie die Bedingungen für die Über­winterung. Diese sind im folgenden dargestellt und Vertragsbestandteil.

Alle Preisangaben verstehen sich inklusive der gesetzl. Mwst., sofern „Meine Orangerie“ zur Veranlagung der Mehrwertsteuer verpflichtet ist!

1.) Überwinterung

Für die Überwinterung werden nur solche Pflanzen angenommen, die ein mediterranes Winterklima, d.h. also +5°C bis +10°C Nachttemperatur vertragen. Zimmerpflanzen werden nicht zur Überwinte­rung angenommen!

Die Überwinterung erfolgt in beheizten Treibhäusern. Die Pflege der Pflanzen werden während der Überwinterung von einem fachlich qualifizierten Gärtner durchgeführt. Die Pflanzen werden bei der Annahme auf Schädlinge und Erkrankungen überprüft. „Meine Orangerie“ behalt sich vor, solche Pflanzen von der Überwinterung auszuschließen, die aufgrund von Erkrankungen oder Schädigungen durch Schädlinge geschwächt sind.

2.) Die Leistungen der Überwinterung im Einzelnen:

Kennzeichnung der Pflanzen, regelmäßige Kontrolle des Gesundheitszustandes

Unterbringung im beheizten Gewächshaus bei mind. +5°C Nachttemperatur

Gießen und Düngen der Pflanzen nach Bedarf

Ggf. und nach vorheriger Absprache (s.o.) vorbeugende Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen

3.) Zeitraum der Überwinterung:

Der reguläre Überwinterungszeitraum ist von Ende November bis Ende März

Wird ein längerer Überwinterungszeitraum gewünscht, fallen zeitanteilig zusätzliche Kosten an. So kostet z.B. 1 zusätzlicher Monat 25% der Überwinterungspauschale (s. 4.), die für die Überwinterung über vier Monate zu zahlen ist.

4.) Überwinterungspauschale (Zeitraum Dezember bis März):

Größe S: Topf bis 30cm Ø / Pflanze/Krone bis 50cm Ø / Pflanze bis 140cm hoch € 29,00

Größe M: Topf bis 40cm Ø / Pflanze/Krone bis 70cm Ø / Pflanze bis 180cm hoch € 39,00

Größe L: Topf bis 50cm Ø / Pflanze/Krone bis 90cm Ø / Pflanze bis 240cm hoch € 59,00

Größe XL: Topf bis 60cm Ø / Pflanze/Krone bis 110cm Ø / Pflanze bis 300cm hoch € 79,00

Größe XXL: Topf ab 80cm Ø / Pflanze/Krone ab 130cm Ø / Pflanze bis 400cm hoch € 99,00

Die Pflanze wird an der Krone jeweils an der Stelle mit dem größten Umfang mit einem Maßband gemessen. Keines der Maße darf über­schritten werden, sonst gilt die nächst höhere Kategorie

5.) Verderbschadenversicherung

Diese obligatorische Versicherung deckt den Verlust/Verderb (z.B. durch Heizungsausfall, Hagel, Sturm,

Diebstahl, Vandalismus etc.) während der Überwinterung bis zur Höhe des Schätzwertes der Pflanze. Den

Schätzwert ermitteln wir nach Augenschein der Pflanze. Je nach Verfügbarkeit wird im Versicherungsfall

gleichwertiger Ersatz der Pflanze(n) oder Auszahlung des Schätzwertes der Pflanze geleistet. Für die

Versicherung wird 5% Gebühr vom Schätzwert erhoben. „Meine Orangerie“ haftet jedoch nicht für

Verderbschäden, die aufgrund einer Vorschädigung oder eines vorangegangenen Kälteschadens auftreten.

Maßgeblich ist dabei der in der Pflanzenliste angegebene Zustand der Pflanze(n). Bei Zustand „5“ oder „6“

(stark gefährdet) ist eine Versicherung nicht möglich. Auch sind ältere Gefäße aller gehandelten Materialien

nicht gegen Bruchgefahr versichert, da sie einem normalen Alterungsprozess unterliegen.

6.) Transport

Im Überwinterungspreis enthalten ist der Transport ab Brühl/Rheinland. Sollten die Pflanzen außerhalb Brühls abgeholt wer­den sollen, entstehen folgende Fahrtkosten:

Zone 1: Rhein-Erft-Kreis, Rhein-Sieg-Kreis (linksrh.): 17 €

Zone 2: Rhein-Sieg-Kreis (rechtsrh.), Köln, Bonn: 27 €

Zone 3: Kreise Neuss, Düren, Aachen, Euskirchen, Rheinisch-Bergischer Kreis, Oberbergischer Kreis, Leverkusen, Solingen, Remscheid: 55,- €

Dazu kommt eine Gebühr je Pflanze und Fahrt für das Frachtvolumen wie folgt:

Größe S und M: € 1,50 x 2 (x2=Abholung + Rücklieferung)

Größe L: € 3,00 x 2 (x2=Abholung + Rücklieferung)

Größe XL: € 6,00 x 2 (x2=Abholung + Rücklieferung)

Größe XXL: € 12,00 x 2 (x2=Abholung + Rücklieferung)

Die Transporte erfolgen nach Absprache.

7.) Weitere von Ihnen gewünschte Maßnahmen wie Rückschnitt, Umtopfen o.ä.

bedürfen der Absprache. Diese Besonderheiten können Sie auf dem Überwinterungsauftrag vermerken. Wir führen dies gemäß der umseitigen Dienstleistungspreisliste aus.

8.) Die Rechnung für die Überwinterung erhalten Sie ca. im November. Die Rechnung ist nach Erhalt sofort fällig.

Sollten danach noch Kosten (z.B. durch Umtopfen) entstehen, werden diese erst bei Rückgabe der Pflanzen im

Frühjahr getrennt berechnet.

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